Dechant Johannes Pfol und das ganze Kapitel der Domkirche Sankt Peter zu Bautzen stellen dem Bürgermeister und den Rat der Stadt Bautzen ein Transsumpt und Vidimus über eine am 12. Mai 1434 in Basel ausgestellte Urkunde des Kaisers Sigismund aus, in der dieser die Stadt mit einem nicht näher beschriebenen Zoll privilegiert und verbietet, dass die Stadt an der Einnahme des Zolls gehindert werden.