Konsens zur Erbauung eines neuen Stahlhammers im Amt Schmalkalden [Stadt, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] unter dem Flöher Berge, an der Stelle, an d...
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Urk. 14, 9953
A I u, Pfannenstiehl et Consortes sub dato
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. Pfannenstiel, Nr. 1
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe H >> Ha >> Happel (1)
1665 Juli 21
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Konsens zur Erbauung eines neuen Stahlhammers im Amt Schmalkalden [Stadt, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] unter dem Flöher Berge, an der Stelle, an der zuvor eine Schneidemühle, eine Schleifkote und ein Zinnhammer gestanden haben, mit der Berechtigung, auf dem Hammer jährlich 400 Zentner Stahleisen zu blasen und dieses Stahleisen darin zu verschmieden. Dieser Stahlhammer ist ein Erblehen. Dafür ist eine jedesmalige Lehnsgebühr von zehn Reichstalern und ein jährlicher Zins von 50 Reichstalern für Stahlzehnten in die Renterei Schmalkalden zu bezahlen. Außer den zwölf Stahlhämmern der Stahlschmiedemeister, den zwei der Steitzischen Gewerke und diesem Stahlhammer soll künftig kein Stahlhammer mehr gebaut werden. Der 1665 Belehnte erhält die Erlaubnis, entweder die Blashütte der Stahlschmiede zu Weidenborn oder die der Steitzischen Gewerke zu Aspach, von denen jede einen hohen Ofen zum Stahleisenschmelzen hat, mit zu benutzen, oder für sich selbst einen eigenen Ofen zu bauen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dr. iur. Johann Siegfried Happel
Vermerke (Urkunde): Siegler: Dr. iur. Johann Siegfried Happel
Belehnte/r: Dr. iur. Johann Siegfried Happel und sein Bruder Johann Christoph, Söhne des verstorbenen Dr. Siegfried Happel
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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