Die Hälfte der Kemenate und der Behausung zur Todenwarth [Burgruine auf der Gemarkung der Gem. Fambach, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] mit allem Zub...
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Urk. 14, 14613
A I u, Wolf von Todtenwart sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe W >> Wo-Wr >> Wolff von Todenwarth >> 1750-1799
1783 Dezember 16
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Hälfte der Kemenate und der Behausung zur Todenwarth [Burgruine auf der Gemarkung der Gem. Fambach, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] mit allem Zubehör, allen Rechten und Gewohnheiten zu Erblehen, wovon durch den Vertrag vom 5. Dezember 1655 das Haus Sachsen-Meiningen die andere Hälfte zu verleihen hat. Dieses Lehngut war von dem verstorbenen Vorfahren der 1708 Belehnten, Eberhard Wolff von Todenwarth, Amtmann zu Schleusingen, an die 1708 Belehnten vererbt worden. Zur Belehnung gehört die Verpflichtung, die Wart und Landwehr zu Todenwarth in Stand zu halten sowie das Fischwasser und die Fischweide von dem ungetreuen Steg an bis in die Werra in Hege, Hut und Verwahr zu halten. Die Mark und Abwandung der Todenwarth wendet sich unten an der Straße in Richtung Fambach und der Wart über die Straße durch die (Struth), verläuft weiter in dem Graben hinauf bis an den Mittelberg, an dem Pfad hinauf über die Landwehr bis ungefähr zu Wilhelm Meyers Acker, von hier bis an die sieben Äcker der Wolff und dann weiter in Richtung Niederschmalkalden [Ortsteil der Stadt Schmalkalden, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] ungefähr sechs Gerten breit bis an das Kreuz und dann weiter bis an die Höhle, von der aus sie bis an die Schmalkalde verläuft, dann weiter unter der Wart die (Furthwiese), das (Wärtlein) und danach an der langen Wiese entlang bis zur Waldsachsenwiese, weiter die vier Äcker Artland Meershäuser Feld in Richtung (Cralingen) entlang, bis sie schließlich über die drei Flecken Wiesen in der (Windischen Rosen) an der genannten Kemenate und Behausung wieder anlangt. [Ehemals Lehen der Grafen von Henneberg]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Francke
Vermerke (Urkunde): Siegler: Johann Wilhelm Francke
Belehnte/r: Karl Volprecht Freiherr Wolff von Todenwarth, Sohn des verstorbenen Adam Volprecht Freiherren Wolff von Todenwarth, und seine Geschwister Elisabeth Friederike Marie, verheiratete von Resius, Dorothea Regine Wilhelmine, verheiratete von Buttlar, Helene Sophie Marie, verheiratete von Roehn, Friedrich Konrad Freiherr Wolff von Todenwarth, und weitere namentlich genannte Personen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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