Michel Boll von Aichach (=Eichen) bei Fulgenstadt bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm und seiner Ehefrau Anna Schlaichweck ("Schlaichwegkin") ein Gut in Aichach auf Lebenszeit verliehen hat, das früher Konrad Lust zu Lehen hatte. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen es "niendert schlaitzen" und nichts davon entfremden. Dem Abt reichen sie jährlich zu Martini bzw. den üblichen Zeiten an Zins und Hubgeld 1 lb d sowie je 8 Scheffel Fesen und Hafer Ravensburger Währung bzw. Maßes, 6 Herbsthühner, 1 Fasnachthenne und 120 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen oder Tod der Beliehenen fällt das Gut heim. In diesem Fall muß es mit Dritteil und Heurichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht dann nicht.