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Hannß Georg Wolff zu Wernsbach, Johann Thomas Cleinlein zu Reuthes bei Wernsbach und Paulus Lindsbichler, Schmied zu Bechhoffen, werden gegen einmalige Zahlungen die Abgaben für bis Lichtmeß 1738 erlassen.
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Hannß Georg Wolff zu Wernsbach, Johann Thomas Cleinlein zu Reuthes bei Wernsbach und Paulus Lindsbichler, Schmied zu Bechhoffen, werden gegen einmalige Zahlungen die Abgaben für bis Lichtmeß 1738 erlassen.