Philipp, Graf zu Virneburg und Neuenahr, Herr zu Saffenburg und Sombreff, sowie Walburga von Solms (Solmyss), Gräfin und Frau daselbst, bekennen, nachdem ihre lijeve nychte, die (å) Maria von Croy (Kroy), Gräfin zu Virneburg, in die Stiftskirche St. Johann Baptist (Collegiatenkirchen sent Johans Apostel und Evengelisten) zu Nideggen (Nydeck), wo sie begraben ist, ein Seelgerät gestiftet hat, als deren Testamentsvollstrecker dafür 1200 rheinische Gulden zuwenden zu wollen. Da sie über diesen Betrag nicht verfügen, verschreiben sie Dekan und Kapitel des Stifts eine jährlich an Martinstag (Nov. 11) fällige Gülte in Höhe von 60 oberländischen rheinischen Gulden. Dazu stellen sie ihm die ihnen jährlich in s'Hertogenbosch (zu des Hertzogen Bosche) fallenden 300 Gulden Reail, die sie ihm auf eigene Kosten durch Boten überbringen lassen wollen, zur Verfügung. Den die Jahrgülte von 60 Gulden übersteigenden Mehrwert dieser Zahlung soll das Stift ansammeln und dann damit Güter im Wert von 300 oder 400 Gulden erwerben, von deren Ertrag die Seelenmessen vergütet werden können. Die Aussteller versetzen zur Absicherung genannte Güter und versprechen für sich und ihre Erben Einhaltung, andernfalls räumen sie Klagemöglichkeit vor geistlichen oder weltlichen Gerichten ein. Sr.: die Aussteller. Ausf. Perg., besch. (rest. 1991) - 2 Sg. anh., ab - Rv.