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Kaiser Friedrich III. tut kund, dass jedermann mit Leib und Gut des Reichs Straßen von und zu der Stadt Nüremberg suchen und brauchen möge und dass alle dawider gerichtete Irrung und Verhinderung an den Beschädigern sowie an denen Helfern und wie Raub geahndet werden solle.

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Staatsarchiv Nürnberg
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