Urteil des Rottweiler Gerichts ein einer Klagesache des Spitals gegen Konrad den Schultheißen zu Dürbheim, Bürger zu Rottweil, betreffend das Eigentum an einen daselbst gelegenen Gute, welches der Spital von Hermann den Schultheiß, Bruder des Beklagten, erworben hatte.