Herzog Gerhard von Jülich und Berg stiftet ein Kreuzherrenkloster zu Düsseldorf, zunächst für zwei Brüder des Ordens, indem er die Kapelle mit dem Marienbilde vor derselben, mit ihren Altären und dem Platz, worauf das Gasthaus steht; ferner die 50 Gulden, welche die Stadt Düsseldorf ihm jährlich Christtag zum Opfergelde zu geben pflegen, und 50 Gulden aus jenen 100 Gulden, weche die Stadt Düren im Andreasmonat zahlt, überweist, damit die Brüder nicht nötig haben, Umgang zum Einsammeln zu halten. Sie dürfen Begräbnisstätten in ihrer Kirche gewähren, aber keine Sakramente spenden und nur mit seiner Erlaubnis Liegenheiten erwerben. Zur Entschädigung des Dechanten der Kapitelskirche, welcher bis dahin die vor jenem Marienbilde eingehenden Opfer bezogen, verleiht er demselben die zunächst fälligen Kanonikats-Pfründe, so dass derselbe künftig zwei Pfründen beziehen soll. Unter Mitbesiegelung der Räte und Ritter: Wilhelm von Nesselrode, Herr zum Steyn, Wilhelm von Vlatten, Landdrost Godert von Harw und Gawyn von Schwanenburg, Johann Gurda und Wilhelm von Nesselroda; des Kapitels der Städte Düsseldorf und Düren. Notarielles Transsumt auf Betreiben des Dechanten Johann von Syburg zu Düsseldorf und der Prioren der Kreuzherrenkonvente zu Köln und Beyenburg.