Kreisverwaltung Torgau (Bestand)
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K 13 Torgau (Benutzungsort: Merseburg)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 04. Land Sachsen-Anhalt (1945 - 1952) >> 04.03. Nachgeordnete Behörden, Gerichte und Einrichtungen >> 04.03.01. Inneres
1944 - 1953
Findhilfsmittel: Findkartei
Registraturbildner: Die Kreisverwaltung Torgau entstand im Mai 1945 als Nachfolgebehörde des Landratsamtes Torgau im ehemaligen preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Ihren Sitz hatte die Behörde in Torgau.
Der Landkreis Torgau grenzt im Norden an den Kreis Schweinitz, im Nordosten an den Kreis Herzberg, im Osten an den Kreis Bad Liebenwerda, im Süden an den Kreis Riesa (Land Sachsen), im Südwesten an den Kreis Delitzsch und im Nordwesten an den Kreis Gräfenhainichen.
Nach dem Stand vom 01. August 1948 umfasste der Kreis Torgau 6 Städte (Annaburg, Belgern, Dommitzsch, Prettin, Schildau und Torgau) und 82 Landgemeinden. Erste Veränderungen des Kreisgebietes traten im Jahre 1950 ein. Im Zuge der Zweiten Verordnung zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 20. Juli 1950 kam es zur Zusammenlegung zahlreicher Gemeinden.
Durch das vom Landtag Sachsen-Anhalt am 25. Juli 1952 beschlossene Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Sachsen-Anhalt wurde das Gebiet des Kreises Torgau aufgeteilt. Einige Gemeinden wurden den neuen Kreisen Eilenburg und Oschatz im Bezirk Leipzig sowie den Kreisen Herzberg und Jessen im Bezirk Cottbus zugeordnet. Der neue Kreis Torgau (Bezirk Leipzig) setzte sich somit aus 4 Städten (Belgern, Dommitzsch, Schildau und Torgau) und 41 Landgemeinden zusammen.
Bestandsinformationen: Die bei der Kreisverwaltung Torgau entstandenen Akten wurden 1968 vom Rat des Kreises Torgau völlig ungeordnet und unbearbeitet dem damaligen Staatsarchiv Magdeburg übergeben. Die Überlieferungsdichte der einzelnen Strukturteile ist sehr unterschiedlich. Überwiegend liegen Akten aus den Strukturteilen Landrat, Inneres, Finanzen und Landwirtschaft (allgemein) vor. Dagegen sind Akten der Abt. Aufbau, Volksbildung und Kultur sowie Handel und Versorgung kaum belegt. Von der Abt. Gesundheitswesen sind keine Akten überliefert.
Die Bearbeitung des Bestandes Kreisverwaltung Torgau erfolgte in den Jahren 1971/1972, jedoch nicht vollständig. Eine Verzeichnung der Akten der Strukturteile Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Aufbau, Landwirtschaft, Handel und Versorgung sowie Volksbildung und Kultur erfolgte nicht.
Der Bestand gelangte im Februar 1994 zuständigkeitshalber in das 1993 neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg).
Registraturbildner: Die Kreisverwaltung Torgau entstand im Mai 1945 als Nachfolgebehörde des Landratsamtes Torgau im ehemaligen preußischen Regierungsbezirk Merseburg. Die Aufgaben der neuen Kreisverwaltung wurden ständig erweitert, ihre Struktur häufig geändert und schrittweise, v. a. ab 1949 der Struktur der Provinzial- bzw. Landesregierung angeglichen.
Ihren Sitz hatte die Behörde in Torgau.
Der Landkreis Torgau grenzt im Norden an den Kreis Schweinitz, im Nordosten an den Kreis Herzberg, im Osten an den Kreis Bad Liebenwerda, im Süden an den Kreis Riesa (Land Sachsen), im Südwesten an den Kreis Delitzsch und im Nordwesten an den Kreis Gräfenhainichen.
Nach dem Stand vom 01. August 1948 umfasste der Kreis Torgau 6 Städte (Annaburg, Belgern, Dommitzsch, Prettin, Schildau und Torgau) und 82 Landgemeinden. Erste Veränderungen des Kreisgebietes traten im Jahre 1950 ein. Im Zuge der Zweiten Verordnung zum Gesetz zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 20. Juli 1950 kam es zur Zusammenlegung zahlreicher Gemeinden.
Durch das vom Landtag Sachsen-Anhalt am 25. Juli 1952 beschlossene Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe im Land Sachsen-Anhalt wurde das Gebiet des Kreises Torgau aufgeteilt. Einige Gemeinden wurden den neuen Kreisen Eilenburg und Oschatz im Bezirk Leipzig sowie den Kreisen Herzberg und Jessen im Bezirk Cottbus zugeordnet. Der neue Kreis Torgau (Bezirk Leipzig) setzte sich somit aus 4 Städten (Belgern, Dommitzsch, Schildau und Torgau) und 41 Landgemeinden zusammen.
Bestandsinformationen: Die bei der Kreisverwaltung Torgau entstandenen Akten wurden 1968 vom Rat des Kreises Torgau völlig ungeordnet und unbearbeitet dem damaligen Staatsarchiv Magdeburg übergeben. Die Überlieferungsdichte der einzelnen Strukturteile ist sehr unterschiedlich. Überwiegend liegen Akten aus den Strukturteilen Landrat, Inneres, Finanzen und Landwirtschaft (allgemein) vor. Dagegen sind Akten der Abt. Aufbau, Volksbildung und Kultur sowie Handel und Versorgung kaum belegt. Von der Abt. Gesundheitswesen sind keine Akten überliefert.
Die Bearbeitung des Bestandes Kreisverwaltung Torgau erfolgte in den Jahren 1971/1972, jedoch nicht vollständig. Eine Verzeichnung der Akten der Strukturteile Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Aufbau, Landwirtschaft, Handel und Versorgung sowie Volksbildung und Kultur erfolgte nicht.
Der Bestand gelangte im Februar 1994 zuständigkeitshalber in das 1993 neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abteilung Merseburg).
Laufmeter: 9.26
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ