Herzog Johan von Kleve bekundet, dass Prior und Konvent der Kartause bei Wesel von ihm für 300 oberländische kurfürstliche rheinische Gulden zur Ablösung der Rente, die Johan van Hanxlede aus dem Richteramt zu Beeck (Beke) erhielt, eine Erbrente von 15 Gulden jährlich aus 4 Kämpen im "Spelre Spey" im Kirchspiel Spellen laut jetzt zurückgegebener Urkunde (1486, Dezember 16) bezogen und nun nach Zahlung von 450 Gulden zur Unterstützung seines Bruders Engelbert in Frankreich eine Erbrente von 37 Gulden, 2 Pfund Wachs und 2 Kapaunen jährlich auf Lichtmeß (2.2.) aus den genannten 4 Kämpen erhalten, mit denen Reyner Amelongh auf Lebenszeit behandigt ist, mit Pfändungsrecht aus den Kämpen, vorbehaltlich der Rechte des Behandigten, und allen Renten des Landes Dinslaken (Dynslaken), unter Wahrung des Rückkaufsrechts für 750 Gulden. Der Herzog leistet Währschaft und weist den Rentmeister und Reyner Amelongh an, unaufgefordert zu zahlen bzw. die Pfändung zu unterstützen. Bei Tod des Pächters soll die Kartause im Einvernehmen mit dem Rentmeister meistbietend neu verpachten, Überschüsse der Pacht bleiben dem Herzog, geringere Pachtsumme wird vom Rentmeister ausgeglichen. Siegelankündigung des Ausstellers, des Rentmeisters von Dinslaken und Richters Lambert van Duynen. Gegeuen...op den godesdach neest sent Pauwels dach conversionis. deutsch