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Klage des Notars Herman Brun in Überwasser ./. den Kramer Poelman als Vormund des minderjährigen Broynck, 1732, wegen des Glindes im Hof.
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Enthält: Klage des Notars Herman Brun in Überwasser ./. den Kramer Poelman als Vormund des minderjährigen Broynck, 1732, wegen des Glindes im Hof. Mitvormund war der verstorbene Schmied Bilefelt. Anlage (Zusammenhang?): Abschrift des Testaments des Henrich Westhues, Pastors in Kinderhaus vom 26. 11. 1727, präsentiert 16. 3. 1729. Als Erben werden eingesetzt die Kinder seines Bruders Johan Alard Westhues und seines verstorbenen Bruders Everwin Westhus; von letzterem wird genannt Henrich Josef Westhus. Testamentsvollstrecker sollen sein Georg Henrich Hermelinck, Pastor in Ascheberg, und Henrich Anton Westhus, Vikar im Alten Dom. Abschrift wird beglaubigt durch Notar Johan Herman Wibbels.