Obligation der Eheleute Franz Jakob van den Bergh und Johanna geb. Wolters zu Lobith zugunsten des Kaufmanns Henrich van Haren, zu Emmerich, über 1110 fl. holl. zur Abtragung des von dem Rat von Bianco zu Köln gegen sie erstrittenen Judikatums. Pfandstück: ihr neuerbautes zu Lobith auf 's Grevenward am Deiche stehendes Haus nebst Scheune.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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