Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Michel Moller (Mollern) von Schriesheim die oberste Mühlstatt mit Zubehör im Schriesheimer Tal erblich verliehen hat. Michel soll auf eigene Kosten eine Mahlmühle errichten und in gutem Bau halten. Der Inhaber soll dem Pfalzgrafen vierteljährlich zu Fronfasten 1/2 Gulden und 2 1/2 Malter Korn zinsen und an seinen Keller zu Schriesheim reichen. Darüber hinaus ist dem Pfarrer zu Schriesheim hinaus jährlich 1 Malter Korn zu zinsen. Die zur Mühle zugehörige, zu errichtende Hofstatt soll jene Freiheiten haben, die auch die hier zuvor ansässigen Müller genossen haben. Michel mag die Mühle mit Zustimmung des Pfalzgrafen versetzen, wobei sie in einer Hand bleiben und der Fürst seines Zinses sicher sein soll. Ausbesserungen an der Mühle und dem Wassergang haben ohne Kosten des Pfalzgrafen oder der Einwohner zu Schriesheim zu erfolgen, wobei diese dem Müller freiwillig dabei Hilfe leisten mögen. Der Inhaber soll den Mahllohn (molter) nach altem Herkommen nehmen. Mühlstatt und zugehörige Güter bleiben Unterpfande, die bei Zinsversäumnis oder Vernachlässigung der Baupflicht an den Pfalzgrafen zurückfallen.