Hans Gulden, Altschultheiß, und dessen Sonn Zacharias Gulden zu Harthausen schließen einen Vergleich, da der erste Kauf [von 1629 Oktober 25 (Do)] bei diesen beschwerlichen Zeiten zu schwer ist: Der Kauf ist laut Kaufbrief um liegende und fahrende Güter um 100 Gulden geschehen, wofür dem Käufer 200 Gulden am Heiratsgut abgehen sollen. Weil er bereits Kinder hat, erhält er zum Heiratsgut noch 100 Gulden wie die Geschwister, die nach Kettenacker geheiratet haben. Von dem Kaufschilling gehen der Tochter Lucia und dem Buben Jerg je 200 Gulden = 400 Gulden ab, die Zacharias erstatten soll. An der fahrenden Habe hat der Käufer 300 Gulden bezahlt. Zacharias und den beiden zu Kettenacker sind 100 Gulden geliehen, sodaß jeder 400 Gulden Heiratsgeld und geliehenes Geld hat. Vom Kaufschilling gehen 600 Gulden ab; es bleiben noch 400 Gulden, die Zacharias in jährlichen Raten zahlen soll: jährlich 8 Gulden - nach dem Tod [des Vaters] hat er sich mit den Erben zu vergleichen -, 8 Pfund geläutertes Schmalz und 5 Ellen Tuch. Wenn der Vater nicht bei dem Sohn Herberge hat, soll er ihm seinen Teil Holz hereinführen. Jerg soll die 200 Gulden in Jahresraten zu 25 Gulden erhalten. Hans oder Lucia haben von den 200 Gulden 120 (verbessert aus 118) Gulden erhalten; den Rest erhalten sie ab 1641 in Raten zu 10 Gulden