Die Grafen Johann Ludwig und Ludwig schließen einen Separatzusatzvertrag zu dem obigem Erbvertrag vom gleichen Tage, wonach jedem unbeschadet dieser Einigung gestattet sein soll, nach eigenem Willen frei letztwillig über 10000 Gulden zu verfügen.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner