Matheis Mayer und Magdalena Wintererin bekennen, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten und Ochsenhausen, ihnen auf Lebenszeit die Hälfte des Guts in Aichach (=Eichen) verliehen hat, das zuvor Hans Sauter innehatte. Die Beliehenen müssen es persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden und den zum Gut gehörenden Wald nur für den Eigenbedarf an Bau- und Brennholz nutzen. Eichen und andere fruchttragende ("berend") Bäume dürfen sie nicht fällen. Jährlich leisten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 1 lb d sowie 9 Scheffel beiderlei Korn, Hafer und Vesen, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne, 60 Eier, alles in Ravensburger Maß und Währung. Der Ehrschatz beträgt 80 fl, zahlbar in Jahresraten von 20 fl zu Martini. Das Gut fällt heim bei Tod oder Verletzung der Leihebedingungen, desgleichen bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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