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Peter von Dehrn und seine Frau Walpurg verkaufen Herrn Johann von Attendorn, Kustos ('coster') zu Dietkirchen ('Deyt-'), und dessen Erben für eine Geldsumme, die dieser ihnen bezahlt hat, 1 Malter ewiger Korngülte von dem Gut, genannt der Weilmünsterschen Gut, das Hermann Scriber innehat. Dieser soll dem Käufer die Gülte jährlich zwischen dem 15. August und 8. September auf eigene Kosten und Gefahr auf dessen Haus entrichten. Sie haben dem Käufer die Gülte mit Halm und Mund vor Schultheiß und Nachbaren zu Dehrn aufgegeben und geloben, Jahr und Tag Währschaft zu leisten, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich. Falls ihr Bruder Andreas zurückkehrt ('zu lande queme') und den Käufer wegen der Gülte anspricht, so wollen sie den Anspruch abtun und setzen dafür zu Unterpfand das Haus zu Limburg, das ihnen von ihrem Vater zuteil wurde. - Siegel des Junkers Hermann Riicz von Dehrn und Hartrads, Bruders des Ausstellers.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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