Heinrich Greulich, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Rauenberg beurkunden eine Gültverschreibung des Martin Lewer und seiner Ehefrau Barbara aus Dielheim über 20 Gulden gegenüber Wilhelm Rehm, speyerischem Kirchenkollektor der Frühmesse Dielheim.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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