Hester von Gemmingen, geb. von Bödigheim (Büdeckheim), Witwe des Leonhard von Gemmingen, sowie Reinhard von Gemmingen zu Treschklingen und Hans Landtschadt von und zu Steinach, Vormünder von Weirich und Benedikte von Gemmingen, Esthers und des verstorbenen Leonhards Kinder, bekunden, dass sie an Hans Philipp von und zu Helmstatt, Georg Christoph von Venningen, speyrischen Hofmeister und Rat, und Hans Christoph von Venningen, alle drei Vormünder der Kinder des verstorbenen Erasmus von und zu Helmstatt, 100 Gulden jährlich zu Jacobi [= 25. Juli] nach Helmstadt fälliger Gült (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 2000 Gulden Kapital [vor dem Rand eingefügt: "an konigischen thalern, jeden für zwentzig batzen gezelt"] verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen des verstorbenen Leonhard von Gemmingens näher bezeichnete Höfe zu Ittlingen samt Zugehörungen zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung vorbehalten.