Georg Sauer, derzeit auf dem Hof zu Sternbach (Störenbach) wohnend, bekennt für sich und seine Erben, dass ihn die beiden Brüder Wilhelm Konrad Schenk und Hans (Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem unweit des Dorfes Amerdingen gelegenen und bisher leibfällig gewesenen Hof Sternbach mit allen Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten als Erblehen belehnen, dessen Rent-, Gült- und Zinsschuldigkeiten genannt werden. Bei jedem Verkauf oder jeder Vertauschung sind der Lehensherrschaft von jedem Gulden des Kaufschillings zehn Pfennig zu bezahlen. Ohne einen Kaufschilling sind in Fällen von Tausch, Schenkung, Übergabe oder Tod der Wert und Anschlag des Hofes durch das Gericht oder andere unparteiische Personen zu schätzen und nach dieser Feststellung von jedem fl ebenfalls 10 pf zu bezahlen. Für die ihm überlassene Erbgerechtigkeit hat Georg Saur 250 fl zu bezahlen, von denen er 100 fl 14 Tage nach seiner Hochzeit und den Rest mit jährlich 25 fl erstmals an Lichtmeß 1664 zu bezahlen zusagt. Aus besonderer Gunst werden Georg Saur alle Dienste gegenüber der Lehensherrschaft mit Ausnahme der Lieferung von Brennholz in das Schloss erlassen. Wenn Georg Saur nicht imstande ist, die Zinsen und Gülten termingemäß zu bezahlen, gegen eine andere der vereinbarten Regelungen verstößt, den Hof nicht in gutem Zustand erhält oder ihn ohne Wissen und Willen der Lehensherrschaft an Christen oder Juden versetzen, verschreiben oder sogar verkaufen sollte, verwirkt und verliert er damit die Erbgerechtigkeit an diesem Hof.
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Georg Sauer, derzeit auf dem Hof zu Sternbach (Störenbach) wohnend, bekennt für sich und seine Erben, dass ihn die beiden Brüder Wilhelm Konrad Schenk und Hans (Johann) Sigismund Schenk von Stauffenberg mit dem unweit des Dorfes Amerdingen gelegenen und bisher leibfällig gewesenen Hof Sternbach mit allen Zugehörungen, Rechten und Gerechtigkeiten als Erblehen belehnen, dessen Rent-, Gült- und Zinsschuldigkeiten genannt werden. Bei jedem Verkauf oder jeder Vertauschung sind der Lehensherrschaft von jedem Gulden des Kaufschillings zehn Pfennig zu bezahlen. Ohne einen Kaufschilling sind in Fällen von Tausch, Schenkung, Übergabe oder Tod der Wert und Anschlag des Hofes durch das Gericht oder andere unparteiische Personen zu schätzen und nach dieser Feststellung von jedem fl ebenfalls 10 pf zu bezahlen. Für die ihm überlassene Erbgerechtigkeit hat Georg Saur 250 fl zu bezahlen, von denen er 100 fl 14 Tage nach seiner Hochzeit und den Rest mit jährlich 25 fl erstmals an Lichtmeß 1664 zu bezahlen zusagt. Aus besonderer Gunst werden Georg Saur alle Dienste gegenüber der Lehensherrschaft mit Ausnahme der Lieferung von Brennholz in das Schloss erlassen. Wenn Georg Saur nicht imstande ist, die Zinsen und Gülten termingemäß zu bezahlen, gegen eine andere der vereinbarten Regelungen verstößt, den Hof nicht in gutem Zustand erhält oder ihn ohne Wissen und Willen der Lehensherrschaft an Christen oder Juden versetzen, verschreiben oder sogar verkaufen sollte, verwirkt und verliert er damit die Erbgerechtigkeit an diesem Hof.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 320
II Amerdingen g 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Amerdingen
1663 Februar 2 (An unser Frawen Liechtmeßtag)
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Amerdingen
Siegler: Auf Bitten des Ausstellers: (1) Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg. - (2) Johann Sigismund Schenk von Stauffenberg. - (3) Johann Stephan von und zum Diemantstein.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel: Alle Siegel mit Ausnahme einer unteren Holzkaspel ohne Inhalt abgegangen.
Siegler: Auf Bitten des Ausstellers: (1) Wilhelm Konrad Schenk von Stauffenberg. - (2) Johann Sigismund Schenk von Stauffenberg. - (3) Johann Stephan von und zum Diemantstein.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 3 Siegel: Alle Siegel mit Ausnahme einer unteren Holzkaspel ohne Inhalt abgegangen.
Diemantstein, von und zum; Johann
Sauer; Georg (Sternbach, Amerdingen DON)
Schenk von Stauffenberg, Johann Sigismund; (Amerdinger Hauptstamm), Beamter, Marschall, 1607-1679
Amerdingen DON (Ausstellungsort)
Amerdingen DON; Herrschaft; Lieferung von Brennholz
Sternbach, Amerdingen DON; Gemeinde; Einwohner
Sternbach, Amerdingen DON; Höfe
Erbgerechtigkeit
Erblehen
Juden
Lehensherrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:50 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)
- Deposita (ohne FAS - Dep. 39) (Tektonik)
- Gfl. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive (Tektonik)
- Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg (Tektonik)
- Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden (Bestand)
- Amerdingen (Gliederung)