Der Freiherr von der Heyden hatte als Vertreter der verstorbenen Maria Dries vor den Schöffen von Pietersem gegen den Appellaten auf Schadloshaltung geklagt: 12 Morgen Ackerland gelegen in der Herrschaft Pietersem, die Maria Dries 1662 unter Zusicherung der Schadloshaltung von Lic. Servatius Paludanus gekauft hatte, waren durch Urteilsspruch des Aachener Schöffenstuhls und des RKG dem Freiherrn von Liverloo als Erben des Kanonikers Seuviers und besser berechtigtem Dritten zugesprochen worden. Der Appellant klagte daraufhin gegen Lic. Philipp Wilhelm Veugen, dessen Stiefvater Nikolaus Leufkens 1663 von demselben Servatius Paludanus 38 Ruten gekauft hatte, auf Schadloshaltung durch Immission in die ursprünglich aus dem Vermögen des Paludanus stammenden 38 Ruten. Veugen erklärt die Angelegenheit dagegen für verjährt. Gegen ein Interlokut der Schöffen von Pietersem, das ihm die Einbringung von exceptiones gegen die Klage auferlegt, appelliert er an den königlichen Schöffenstuhl zu Aachen, der in seinem Urteil die Angelegenheit für verjährt erklärt. Gegen dieses Urteil appelliert der Freiherr von der Heyden an das RKG. Im Laufe des Appellationsprozesses am RKG wirft der Appellant der Gegenseite mehrfach Prozeßverzögerung vor und bittet um Submission. Nach einer von 1752 bis 1760 währenden Prozeßpause ergehen am 28.3.1760 ex officio an den Aachener Schöffenstuhl als Vorinstanz die ulteriores compulsoriales zur Herausgabe der acta priora, die am 8.5.1761 in den Prozeß eingebracht werden. Nach dem Tod der Kontrahenten wie auch deren Prokuratoren ergeht am 20.11.1772 auf Bitten der appellantischen Partei eine RKG-citatio ad reassumendum. Am 2.9.1778 wird ein RKG-Urteil zugunsten der appellantischen Partei gesprochen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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