Dekret Markgraf Carl Wilhelm Friedrichs zu Brandenburg-Ansbach an das Heilsbronner Administrationskollegium und Obereinnahme, wonach die bisherigen Handgelder seiner Gemahlin Friederike Louise um 4000 fl. jährlich mit Wirkung vom 1. Januar 1735 erhöht und pünktlich gegen Quittung ausbezahlt werden sollen.