Seyfried von Egloffstein, Domherr und Landrichter sowie Amtsverweser des Herzogtums zu Franken, beurkundet, dass vor ihm und den vier Beisitzern des Landgerichts Magdalena Hund von Wenkheim, Ehefrau des Hans Jakob Hund von Wenkheim und Schwester des Wolf von Hardheim, erschienen ist, wegen ihrer Ansprüche aus elterlichem und geschwisterlichem sowie mütterlichem Erbe an ihren genannten Bruder und auf ihre Ansprüche nach Gewährung einer Abfindung von 2000 Gulden und weiterer 300 Gulden verzichtet. Eingerückt ist der Vergleich zu Miltenberg vom 22. Oktober 1565 und der Rezess des Deutschordensmeisters Georg zu Mergentheim vom 13. Mai 1567 zwischen den genannten Parteien. Sr.: Ausst.