Kaiser Heinrich V. bestätigt dem Kloster St. Blasien, dessen Abt Rustenus zuvor bei einem Termin zu Neuhausen während der Belagerung von Worms Klage gegen Übergriffe des angemaßten Vogts Adelgoz sowie gegen Bischof Berthold von Basel, von dem Adelgoz seine Vogtei herleitete, geführt hatte, aufgrund eines an Weihnachten (1124) in Straßburg im Fürstengericht durch Bischof Ulrich von Konstanz verkündeten Urteils zugunsten St. Blasiens die von den Kaisern Otto I. und Heinrich IV. verliehene Freiheit und das Recht der freien Wahl und Absetzbarkeit des Vogts und erteilt dem als Nachfolger des durch den Abt wegen Mißbrauchs abgesetzten Adelgoz zum Vogt gewählten Konrad, Sohn des Herzogs Berthold von Zähringen, den Vogtbann

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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