Gf. Ulrich von Schelklingen ("Schalklingen") beurkundet, daß in seiner Gegenwart der Ritter Eberhard, gen. Walch die Güter des Konrad, gen. Magerlin und alle seine Güter in Sulmingen und Mietingen um seines und seiner Eltern Seelenheis willen dem Kl. H. übergibt und von diesem gegen einen Zins von 1 lb Wachs jährlich auf Martini für Lebenszeit zur Nutznießung zurückbekommt. Nach seinem Tod soll keiner seiner Erben ein Recht daran haben.