Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Zinngießer Johann Jakob Sprandel als Bräutigam und die ledige Regina Margarete Säßle von Blaubeuren [Alb-Donau-Kreis] als Braut. Begleitet werden sie von dem Vorgesetzten der Schneiderzunft Georg Friedrich Hack und dem Süßbäcker Jakob Strobel als Pfleger der vier Kinder des Bräutigams Johann Georg, Georg Friedrich, Maria Katharina und Johann Jakob aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Klara geborene Leipheimer sowie dem Zuckerbäcker Daniel Schelling als Beistand der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 7. Juli 1783 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 687] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da die Kinder des Bräutigams noch minderjährig sind und daher unter der Pflegschaft des Rats stehen. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und eine ausreichende Versorgung der Kinder des Bräutigams aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.