Klage der Erben der Margarete zum Rodde, vertreten durch den Miterben Goddert von Merfeld, Rentmeister des Amts Ahaus ./. die Frau Rotger Torck, geb. Klara Umbgrove, früher Witwe Henrich Grüter. Goddert von Merfeld, Domherr in Münster, verglich sich mit seinem Bruder Johan dahin, dass er (Goddert) das adlige Haus Lette erhielt. Er verheiratete sich (angeblich) mit Margarete zum Rodde, diese war mit ihrer Mutter während der Belagerung Münsters nach Coesfeld geflohen und war später als Haushälterin auf Haus Lette gekommen; sie bekam 4 Kinder, die jetzigen Kläger. Als ihr Mann nach 18jähriger Ehe starb, ließ sie sich mit Henrich Grüter, Kanonikus im alten Dom, ein, der mit großen Schulden beladen aus Italien zurückkam und es auf ihr Geld abgesehen hatte; mit Grüter zeugte sie Henrich Grüter, der 1. Ehemann der Beklagten.
Vollständigen Titel anzeigen
Klage der Erben der Margarete zum Rodde, vertreten durch den Miterben Goddert von Merfeld, Rentmeister des Amts Ahaus ./. die Frau Rotger Torck, geb. Klara Umbgrove, früher Witwe Henrich Grüter. Goddert von Merfeld, Domherr in Münster, verglich sich mit seinem Bruder Johan dahin, dass er (Goddert) das adlige Haus Lette erhielt. Er verheiratete sich (angeblich) mit Margarete zum Rodde, diese war mit ihrer Mutter während der Belagerung Münsters nach Coesfeld geflohen und war später als Haushälterin auf Haus Lette gekommen; sie bekam 4 Kinder, die jetzigen Kläger. Als ihr Mann nach 18jähriger Ehe starb, ließ sie sich mit Henrich Grüter, Kanonikus im alten Dom, ein, der mit großen Schulden beladen aus Italien zurückkam und es auf ihr Geld abgesehen hatte; mit Grüter zeugte sie Henrich Grüter, der 1. Ehemann der Beklagten.
B-C Civ, 253
B-C Civ Causae Civiles (Zivilprozessakten)
Causae Civiles (Zivilprozessakten) >> 1501-1600
1600-1601 (1617)
Darin: Aus nicht zu dieser Sache gehörenden Schriftstücken ergeben sich folgende Namen: Martin Blome; Johan Karstens; Lorenz Seversen; aus 1617: Franz zur Floett in Coesfeld, dessen Mutter Anna zur Füchten, dessen Frau Margarete Steinkorff, und dessen Schwager Jorrien Borchman in M., Hinrich Poleman.
Enthält: Henrich Grüter vermachte der Beklagten angeblich 1000 Rthl. in Rentbriefen für den Fall, dass sie sich wieder verheiraten würde, sonst 1200 Rthl. Die Beklagte hat deswegen nach seinem Tode einen Schrein, in dem sich Rentbriefe zum Wert von 1000 Rthl. befanden, an sich genommen; sie behauptet, ihr Mann habe Schrein und Briefe von seiner Mutter als Brautschatz bekommen. Die Kläger verlangen Herausgabe des Schreins und der Briefe mit der Behauptung, dass Henrich Grüter den Schrein mit Inhalt lediglich zur Aufbewahrung von seiner Mutter erhalten habe; sie fechten ferner die Rechtsunwirksamkeit des Vermächtnisses an. Durch Urteil am 9.4. 1601, unterschrieben und besiegelt von Dr. Heinrich Richwein und Dr. Konrad Wipperman, wird das Vermächtnis als zu Recht bestehend erklärt, die Beklagte aber zur Herausgabe des Schreins und der Briefe verurteilt. Die Mutter der Mutter der Beklagten war in II. Ehe mit dem Kaufhändler Gerhard Kolver (?) in M. verheiratet, der Vater der Beklagten war Bernard Umbgrove. Der Kanonikus Grüter soll mit anderen Konkubinen noch 4 Kinder gezeugt haben: Benedikt, Peter, Christine und eine in Billerbeck verheiratete Tochter. Erwähnt werden Johan von Vorden und Hermann Rexinck.
Enthält: Henrich Grüter vermachte der Beklagten angeblich 1000 Rthl. in Rentbriefen für den Fall, dass sie sich wieder verheiraten würde, sonst 1200 Rthl. Die Beklagte hat deswegen nach seinem Tode einen Schrein, in dem sich Rentbriefe zum Wert von 1000 Rthl. befanden, an sich genommen; sie behauptet, ihr Mann habe Schrein und Briefe von seiner Mutter als Brautschatz bekommen. Die Kläger verlangen Herausgabe des Schreins und der Briefe mit der Behauptung, dass Henrich Grüter den Schrein mit Inhalt lediglich zur Aufbewahrung von seiner Mutter erhalten habe; sie fechten ferner die Rechtsunwirksamkeit des Vermächtnisses an. Durch Urteil am 9.4. 1601, unterschrieben und besiegelt von Dr. Heinrich Richwein und Dr. Konrad Wipperman, wird das Vermächtnis als zu Recht bestehend erklärt, die Beklagte aber zur Herausgabe des Schreins und der Briefe verurteilt. Die Mutter der Mutter der Beklagten war in II. Ehe mit dem Kaufhändler Gerhard Kolver (?) in M. verheiratet, der Vater der Beklagten war Bernard Umbgrove. Der Kanonikus Grüter soll mit anderen Konkubinen noch 4 Kinder gezeugt haben: Benedikt, Peter, Christine und eine in Billerbeck verheiratete Tochter. Erwähnt werden Johan von Vorden und Hermann Rexinck.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:59 MEZ
CC0 1.0 Universell