Schultheiß und Gericht zu Groß-Zimmern bekunden, dass die hochadelige Familie Ulner von Dieburg vom Fürstlichen Hause Hessen-Darmstadt ein Viertel am großen und kleinen Zehnten in der Gemarkung Groß-Zimmern zu Lehen trage, außerdem Anteile an weiteren, im einzelnen aufgeführten Gefällen habe. [Text entnommen aus: Dalberger Urkunden Bd. II Nr. 2730]