Mainz, 1573.04.01. (Richter Johann von Karben). Elisabeth, Ww. des B. und Nagelschmieds Klaus von Daden, und neben ihr die B. Hans Sturm, Schneider, und Hans von Urbe, Nagelschmied, als Vormünder der Kinder ihres Ehemanns, erneuern die von dem Verstorbenen am 26.5.1561 vor Richter Karben vorgenommene Aufnahme von 100 fl. zu 5 % bei Herrn Ludwig Carpentarius, Dekan von St. Moritz, da der damals auszustellende Bannbrief von dem Verstorbenen nicht eingelöst worden ist. Unterpfand: Ihr Haus zur Großen Hamerschmidt, oben am Neuen Thorn, unten am Haus des Hans Urbe, Sohns des + Hans Urbe, zinst voraus 9 Albus auf Martini dem Heiliggeistspital, 28 ß dem Kurfürsten auf Johanni Ev., 2 1/2 Pfund h auf Ostern und Michaelis einem Edelmann (dessen Quittierer Velten Frank ist). Wiederlösung vorbehalten. Z.: Peter Schweizer, Prokurator, und Johann von Daden, Nagelschmied.