Mainz, 1606.04.26. Den ersten, zweiten und dritten Bann gewinnen [2. Bann 05.07.1606, 3. Bann 27.06.1607]: Michael Genser, B. und Kärcher, über ein Haus bei dem Bock, neben einem gemeinen Reul, gegenüber Andres Kest. Dieser, der Verkäufer, hat in das Haus eine Tür gebrochen, unter der Bedingung, daß kein Mist oder Unrat außerhalb des Wassergangs (weil der Reul unten und oben mit Borten zugeschlagen ist) darein geschafft, gelegt oder geschüttet werden soll. Das Haus zinst St. Agnes 27 ß. VK.: Andres Kest.
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Mainz, 1606.04.26. Den ersten, zweiten und dritten Bann gewinnen [2. Bann 05.07.1606, 3. Bann 27.06.1607]: Michael Genser, B. und Kärcher, über ein Haus bei dem Bock, neben einem gemeinen Reul, gegenüber Andres Kest. Dieser, der Verkäufer, hat in das Haus eine Tür gebrochen, unter der Bedingung, daß kein Mist oder Unrat außerhalb des Wassergangs (weil der Reul unten und oben mit Borten zugeschlagen ist) darein geschafft, gelegt oder geschüttet werden soll. Das Haus zinst St. Agnes 27 ß. VK.: Andres Kest.
U / 1606 April 26 (in 5 / 20)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
26.04.1606
Stadtgericht Mainz
In 5 / 20, fol. 140 v. u. In 5 / 21, fol. 65 r.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:30 MESZ