Wird einer von ihnen angegriffen, so sollen alle andern auf seine Aufforderung hin nach Rat der Mehrheit Beistand leisten, bis er Genugtuung hat. Will einer von ihnen mit dem Bischof Berthold einen Streit vor 3, 5 oder 7 seiner Anverwandten, die er benennt, austragen unter der Bedingung, daß der Bischof die Benannten für diese Zeit seiner Eide entbindet, und die Benannten nehmen sich der Sache an, so sollen sie 6 Wochen nach der Benennung 1 Tag bestimmen, so daß in 18 Wochen und 9 Tagen das Urteil gefällt werden kann. Ist es nötig, so können die Schiedsrichter das Verfahren auf 1 Jahr ausdehnen vom Bennenungstag ab. Was sie urteilen, muß befolgt werden. Will der Bischof einen Streitfall mit ihnen vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten austragen, dieser würde sich aber dessen weigern, so soll der Beklagte beschützt werden. Der Vertrag ist geschlossen auf 6 Jahre.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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