Papst Johannes [XXIII.] gewährt dem jetzigen Abt von Kloster Seeon und allen Nachfolgern das Recht, im Kloster und in den dazu gehörigen Pfarreien die Mitra, den Stab und andere Pontifikalien zu tragen und das Recht, nach der Messe den feierlichen Segen zu erteilen. S: Papst Johannes XXIII.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv