Konsens des Domkapitels von Speyer zu dem Vertrag zwischen Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und Bischof Franz Christoph von Speyer, wonach der Bischof in den Verkauf des speyrischen Lehnsorts Diedelsheim an Kurpfalz einwilligt und dem Kurfürsten das dominium directum cediert, dieser hingegen dem Hochstift die Lehnschaft über das von Helmstatt'sche Drittel an Oberöwisheim samt der Schutz- und Schirmgerechtigkeit daselbst abtritt und das ius alternativae in praesentando parrocho zu Steinweiler überlässt.