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Testament des Ratsverwandten und Krameramtsgildemeisters Johan Theodor Holterman (Aegidiistraße) vom 12. November 1783, verkündet am 13. Februar 1784.
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Enthält: Als Erben werden seine Kinder 2. Ehe eingesetzt. Vermächtnisse erhalten seine Kinder 1. Ehe und seine jetzige (3.) Frau Maria Magdalene Frischauf. Zeugen: Johan Henrich Wegener, Bäckeramtsverwandter, Wilhelm Henrich Schultz, Knopfmacheramtsgildemeister. Siegel des Testators. Bei der Verkündung des Testaments erscheint der Ratsverwandte Giese uxorio nomine, wie auch als Vormund der Holtermans Kinder 2. Ehe, sodann als Mandatarius seiner Schwägerinnen Geschwistern Holterman.