Die Schöffen von Xanten bekunden, dass vor ihnen Peter vanden Speet bekannt hat, dass er für eine ihm bezahlte und genügende Geldsumme an Johann von Ringenberg (Ryngenbergh) und seine Ehefrau Katherine eine ledige Hofstatt binnen Xanten in der Rheinstraße zwischen Kapelle und Kirchhof von St. Andreas einer- und der Hofstatt des Derick Moeren anderseits, die vormals dem Johann Schincken gehörte, ein zins- und lastenfreies Erbe, erblich verkauft hat. Er hat darauf mit Hand, Mund und Halm wie nach Landrecht üblich zugunsten der Eheleute und ihrer Erben verzichtet, die darüber frei verfügen können, und er hat denselben rechte Währschaft zu leisten gelobt, wie es zu Xanten Erbkaufsrecht ist. - Ankündigung des Schöffentumssiegels. Geg. 1457 op sunte Peters dach ad cathedram.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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