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Schlichtung im Streit zwischen Kloster Eppenberg und Kloster St. Georg in Homberg über Zinszahlungen aus diversen Gütern
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Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Anno 1322, Datum Homberg, Kalend. Martii
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Schiedsleute Bruno Fraß aus Sipperhausen, Eckhard von Uttershausen, Konrad von Holzhausen und Magister Hartmann, Kanoniker zu Selbold, schlichten die Irrungen zwischen Kloster Spieskappel und Kloster Eppenberg einer- und dem Kloster St. Georg in Homberg anderseits wegen etlicher beweg- und unbeweglicher Güter zu Homberghausen, Rückershausen und Lützelwig wie folgt: Das Kloster Eppenberg, als Mutterkloster von St. Georg, soll von den Gütern fünf Schillinge Pfennige und acht Käse erhalten, St. Georg als Filiale nur vier Schilling Pfennige und sieben Käse. Die Bücher und Nonnen, die von Eppenberg nach St. Georg entsandt wurden, sollen dort verbleiben. Dafür muss die Kirche Eppenberg die schuldigen fünf Pfund Pfennige, die sie der Kirche St. Georg schuldig war, nicht mehr entrichten.