Nr. 4811, Kreis Düren, Gemeinde Jülich, Gemarkung Barmen. Flur 12 Bl. 2. a. Antoniuskapelle; b. Steinweg; Lankenstraße; Steinstraße; c. -; d. Mühlenteich
Vollständigen Titel anzeigen
C Ba - Barmen, C Ba - 22
C Ba - Barmen Barmen
Barmen
1956
Begleittext: Uraufnahme 1820 (Urmaße nicht vorhanden). Abzeichnung der Gemerkungsreinkarte vom Jahre 1868 nebst Ergänzungen. Die Gemarkungsreinkarte ist eine pantographische Vergrößerung der 1820 entstandenen und 1868 pantographisch vergrößerten Flurkarte (Urkarte). xo Umlegung 1914/20, xxo Fortführungsmessung 1951. Feldvergleichung 1938 und 1955. Regierungspräsident Aachen, herausgegeben 1956.
unbekannt
1010 x 680 mm
Karten und Pläne
Ort: o. A.
Maßstab: 1 : 625
Maßstab: 1 : 625
Klebestreifen für Hängeregistratur an der linken Seite.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:15 MEZ