Urteilsbrief des Hans Haintzel, Pflegers zu Mundelheim, und Sebolt Schad in der Totschlagsache des Sigmund Golter von Habseck und Jörg Ermann zu Zell in der Pfarrei zu Rot gesessen, die den Zacharias Wickgö, genannt Dreier zu Mittelried, in der Tannheimer Pfarrei ermordet haben. Dieser hat Kinder hinterlassen aus seiner 1. Ehe mit Agnes Briemin, nämlich Agnes, Elsbeth und Lienhart, die Abt Johann von Kempten zinspflichtig sind, welcher sich ihrer Sache annimmt, und aus der 2. Ehe mit Magdalene Fenni, deren sich Alexander zu Bappenhain, des hl. römischen Reichs Erbmarschall, von sein und seines Bruders wegen als ihren Leibeigenleuten annimmt. Ulrich von Frundsberg zu St. Petersberg, Ritterhauptmann, hat den Gerichtstag nach Memmingen anberaumt auf Datum des Briefs, kann aber nicht selber erscheinen und beauftragt die obengenannten Tädingsleute. Diese fällen das Urteil: 1.) Die Täter sollen bei dem Pfarrer zu Tannheim Seelenmessen für den Erschlagenen lesen lassen 2.) desgleichen zu Münchrot 50 Messen und 3 Hochämter, sowie Geld und Kerzen stiften 3.) sie müssen 4 Wallfahrten unternehmen: Nach Rom, oder wo sie römische Gnade finden, nach unser lb. Frauen zu Ach, zu Einsiedeln und zu St. Lienhart nach Inchenhofen. 4.) Sie müssen für den Erschlagenen ein steinernes Kreuz 5 Schuh lang, 3 breit, 1 dick zum Gedächtnis setzen lassen. 5.) All dies hat binnen Jahresfrist zu geschehen. 6.) Als Sühnegeld haben sie den Kindern aus 1. Ehe 100 rheinische Gulden zu bezahlen, der 2. Frau und ihren Kindern 150 rheinische Gulden. 7.) Abt Heinrich von Rot soll den Kindern und der Witwe von ihrem im Bereich von Kloster Rot gelegenen Gütlein nichts nehmen und keine Forderung darauf erheben. 8.) Damit soll die Sache erledigt sein und die Parteien einander nichts nachtragen. Das Urteil wird von Joachim von Uttenried, Vogt zu Wolkenberg, und Jörg von Riethain, Vogt zu Legau, als Anwälten des Klosters Kempten und Vögten der Kinder aus 1. Ehe und mit ihnen von Peter und Jakob den Kaysern,genannt Briemen, zum Briemen gesessen, den Vettern der 3 Kinder, anerkannt. Ebenso für die Witwe und ihre Kinder von Philipp Wiedlin, Amann zu Grünenbach, Anwalt des Alexander Marschalk und seines Bruders. Siegler: Die beiden Tädingsleute, Joachim von Uttenried, für Philipp Wiedlin: Gebhart Gab, Bürger zu Memmingen. 1484, auf Mittwoch, St. Katharinen der hl. Jungfrauen Abend. Orig. Perg., 4 Siegel fehlen. Das rechte Viertel der Urkunde ist abgerissen,liegt aber bei.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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