Kaspar Graf zu Hohenems beglaubigt Abschrift eines Privilegs Friedrichs III., Linz 16. Oktober 1492, für die Gebrüder Ludwig und Sigmund Freiherren von Brandis. Darin werden die älteren Privilegien bestätigt und die Befreiung von westfälischen und anderen fremden Gerichten hinzugefügt. Ihnen wird ferner erlaubt, Bastarde und "herkommen Leut", die man "landtszügling" nennt, als ihre Untersassen anzunehmen. Alle, die in ihren Gebieten leben und keinen Gerichtsherrn haben, müssen die Brandis als rechte Herren und ordentliche Richter anerkennen. Weitere Bestimmungen betreffend die Umfahrung von Maut und Zoll, Beherbergung von Ächtern, Verhaftung von übeltätigen, verleumdeten Leuten und deren Bestrafung nach Reichsrecht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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