Kurfürst Philipp von der Pfalz gelobt gegenüber Bischof Albrecht von Straßburg den Burgfrieden für das gemeinsame Schloss Ortenberg [mit den Orten] Offenburg, Gengenbach und Zell sowie das gemeinsame Schloss Reichshofen, so wie es in dem Burgfrieden zwischen König Ruprecht und Bischof Wilhelm von Straßburg steht und es die Pfalzgrafen Ludwig III., Ludwig IV. und Friedrich I. auch getan haben. Dies alles gilt vorbehaltlich der Pfandschaftsauslösung. Bislang sind die mittlerweile verstorbene Grafen Friedrich und Hesso von Leiningen als Obleute für die Schlösser in der Ortenau inbegriffen gewesen. Als neuen Obmann haben Philipp und Albrecht den Wilhelm von Rappoltstein zu Hohenack aufgenommen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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