In Konstanz wird entschieden, daß der Novalzehnte von 47 J. Neugereut, das Ritter Hans von Ulm in einem Jungholz zu Burgenrieden gemacht hat, an Ulrich Häßlin, Pfarrer zu Burgenrieden, und nicht an Georg Spalterer, Kaplan zu Unterstadion ("Niederstadion"), zu entrichten ist.