Note der castellischen Lehenkanzlei, wonach Graf Johann Friedrich zu Castell als Lehenadministrator seine Zustimmung erteilte, dass das von der Grafschaft Castell herrührende Lehen des Kartäuserklosters Astheim, bestehend in dem vierten Teil des Zehnten zu Donnersdorf, anstatt vom hochbejahrten Pater Prior ausnahmsweise vom Pater Prokurator in Empfang genommen werde.