Die Abgesandten der Städte Bautzen, Görlitz und Zittau bestätigen dem Landvogt der Oberlausitz und kaiserlichen Rat und Kommissar, dass sie den schriftlichen Bericht der Abgesandten der Städte Lauban, Kamenz und Löbau bzgl. der Türkensteuer vernommen hätten und erläutern ihren ablehnenden Standpunkt zur Berechnung und Abgabe.