Bürgermeister und Rat der Reichsstadt Ulm kommen mit Propst Konrad von Blindheim und dem Konvent des Chorherrenstifts St. Michael zu den Wengen überein, dass letztere anstelle der Steuern, die sie für einige neulich angekaufte und im Rahmen der Neubaumaßnahmen des Stifts abgerissene Häuser der Stadt zu zahlen schuldig sind, sowie zur Kompensation der der Stadt bisher nicht entrichteten Gülten und Zinsen aus Häusern und Gütern, die der Propst persönlich, nicht das Stift, von Wilhelm von Liechtenstein geerbt hat, eine einmalige Ablösesumme von 50 fl rh bezahlen, wogegen die Stadt alle bisherigen Forderungen fallenlassen will.