Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Klage der Erben des Alexander Hülsow ./. die Eheleute Henrich Kroes und Maria Lake wegen Abführung der gewerblichen Abwässer des Beklagten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Klage der Erben des Prokurators Alexander Hülsow (genannt werden a) Frau Prokurator Henrich Sterneman geb. Klara Hülsow, b) Witwe Dietrich Biswick, geb. Alfrid Hülsow, c) ein Pater Hülsow) gegen die Eheleute Lohgerber Henrich Kroes und Maria Lake an der Königstraße, 1623 - 1631, wegen Abführung der gewerblichen Abwässer der Beklagten in die Sode der Kläger, Verunreinigung des Brunnens etc. Die Witwe des Alexander Hülsow war Kunne Spoler. Die Beklagten haben eine Tochter Gertrud. Urteil vom 20. 9. 1627 ist unterzeichnet von Dr. Henrich Schrader und Dr. Wilhelm Pfeltzer, ein Bescheid vom 24. 7. 1629 von Dr. Henrich Freie Venth und Lic. Johan Bischopinck. Erwähnt werden Stallmeister Henrich Höcker, Notar Johan Meyer, Notar Konrad Kannegiesser, die Kopisten Gerhard Langen und Jodokus Barscher, Maurermeister Henrich zum Hülse, Zimmermeister Johan Heese. Als Zeugen werden vernommen: 1) Christine Gerstekamp, 23 Jahre alt, hat mit ihren Eltern früher in Hülsow's Gadem gewohnt, Magd bei Jobst Modersohn; 2) Johan Valbrügge, 60 Jahre alt; 3) M. Wilbrand Deitering, 60 Jahre alt, Kleinschnitzler; 4) Johan zum Brincke, 35 Jahre alt; 5) Albert Meiering, 50 Jahre alt; 6) Philipp zur Mühlen, 32 Jahre alt; 7) Alheit, Frau Johan zum Brinck, 38 Jahre alt; 88) Rötger Havestat gen. Kuleman, 35 Jahre alt; 9) Trina, Frau Johan Valbrügge, 70 Jahre alt. Als Zeugen werden weiter benannt: Maria Westeken oder Mieschleger, Maurermeister Johan Straßburg, Bertolt Dickhaus, der das Haus des Beklagten von Jobst Berteling gekauft und an den Beklagten verkauft hat, Johan Averhaus, Katrina Mertens, Niklas Berteling, Johan Grevinck, Herr Albert Hülsow (Mitkläger?), Pater Godfrid Ammeren, Andreas Berninck, Bernard Sloes, Johan Redeker, Maurer Bernard Knepper.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.