Dechant Th. und das Kapitel von Marien zu Aachen übertragen dem Baldewin von Seffonth 8 1/2 Morgen Land im Feld von Seffonth für einen Kanon von 3 Mudden Roggen in Erbpacht, zu dessen Sicherung der Letztere außerdem 1 1/2 Morgen eigenen Landes beim Leprosenhaus an der Landstraße zu Unterpfand stellt. Actum et datum anno domino M. C. C. XL secundo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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