Lothar Franz Freiherr von und zu Erthal etc. bekundet am 1. November 1787 zu Mainz, das der 25 Jahre und 10 Monate in seinem Dienst stehende Kutscher Wilhelm Bauer von Kenn an der Mosel wegen Alters um seine Entlassung gebeten. Er weist ihm ein Gnadengehalt von jährlich 120 Gulden zu. Mit Stempel über Amtsgebühren.