Vergleichsrezeß zwischen den Klöstern Ochsenhausen und Rot über die Zehntabgabe aus Neuland in den Pfarreien Rot und Berkheim, wenn Ochsenhausische Untertanen in diesen beiden Pfarreien neue Waldungen, Triebwege oder Rodungen anlegen. Wird das Neuland mit dem Pflug bebaut, soll 1/3 des Zehnten an Ochsenhausen, 2/3 an Rot fallen, während der Kleinzehnt bei Rot verbleibt. Unterschrieben und besiegelt von Franziskus, Abt zu Ochsenhausen, Martin Abt zu Rot, Prior Anselmus Fischer und Prior Godefrid Schmid

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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