Die Reichsstädte des Bunds um den [Boden-]See beurkunden ihren im Streit zwischen Abt Fridrich von Kempten und Hans und Hainrich von Schellenberg wegen des Lehens Wagegg zu Lindow ergangenen Schiedsspruch, daß die von Schellenberg keine Güter, die zum Lehen gehören, mehr verkaufen sollen außer unter Vorbehalt der Aberlehenschaft, daß die von Schellenberg keine Zinser und Gotteshausleute gegen den Abt schirmen sollen, daß der Wildbann dem Stift gehört unter Vorbehalt des Jagdrechts für die von Schellenberg, daß die Badstube an der Leubas dem Abt und seinen Leuten, das Fischrecht aber denen von Schellenberg bleiben soll. - S: Stadt Lindow - "... ze Lindow an dem nechsten fritag nach sant Endres tag des hailigen zwelfbotten" 1401.
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Die Reichsstädte des Bunds um den [Boden-]See beurkunden ihren im Streit zwischen Abt Fridrich von Kempten und Hans und Hainrich von Schellenberg wegen des Lehens Wagegg zu Lindow ergangenen Schiedsspruch, daß die von Schellenberg keine Güter, die zum Lehen gehören, mehr verkaufen sollen außer unter Vorbehalt der Aberlehenschaft, daß die von Schellenberg keine Zinser und Gotteshausleute gegen den Abt schirmen sollen, daß der Wildbann dem Stift gehört unter Vorbehalt des Jagdrechts für die von Schellenberg, daß die Badstube an der Leubas dem Abt und seinen Leuten, das Fischrecht aber denen von Schellenberg bleiben soll. - S: Stadt Lindow - "... ze Lindow an dem nechsten fritag nach sant Endres tag des hailigen zwelfbotten" 1401.
StAA, Fürststift Kempten, Lehenhof Urkunden 168
StAND, Neuburger Urkundensammlung E 248, 1401 XII 2
Fürststift Kempten, Lehenhof Urkunden
Fürststift Kempten, Lehenhof Urkunden >> Adel >> v. Laubenberg zu Wagegg
1401
Fürststift Kempten, Lehenhof
Orig., Perg., Siegel aus braunem Wachs an Pergamentstreifen
Urkunden
deutsch
Laubenberg, Friedrich v., Fst.abt v. Kempten
Schellenberg zu Wagegg, Hans v.
Schellenberg zu Wagegg, Heinrich v.
Lindau (Bodensee) [Reichsstadt]
Wagegg (Gde. Haldenwang) [Herrschaft]
Afterlehen
Zinser
Leibeigene
Jagdrecht
Wildbann
Fischrecht
Bäder
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.04.2025, 08:56 MESZ
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