Die Reichsstädte des Bunds um den [Boden-]See beurkunden ihren im Streit zwischen Abt Fridrich von Kempten und Hans und Hainrich von Schellenberg wegen des Lehens Wagegg zu Lindow ergangenen Schiedsspruch, daß die von Schellenberg keine Güter, die zum Lehen gehören, mehr verkaufen sollen außer unter Vorbehalt der Aberlehenschaft, daß die von Schellenberg keine Zinser und Gotteshausleute gegen den Abt schirmen sollen, daß der Wildbann dem Stift gehört unter Vorbehalt des Jagdrechts für die von Schellenberg, daß die Badstube an der Leubas dem Abt und seinen Leuten, das Fischrecht aber denen von Schellenberg bleiben soll. - S: Stadt Lindow - "... ze Lindow an dem nechsten fritag nach sant Endres tag des hailigen zwelfbotten" 1401.

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Staatsarchiv Augsburg